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   BVerwG, 15.04.1991 - 2 B 40.91   

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https://dejure.org/1991,16291
BVerwG, 15.04.1991 - 2 B 40.91 (https://dejure.org/1991,16291)
BVerwG, Entscheidung vom 15.04.1991 - 2 B 40.91 (https://dejure.org/1991,16291)
BVerwG, Entscheidung vom 15. April 1991 - 2 B 40.91 (https://dejure.org/1991,16291)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Streit über die Nebentätigkeit eines Klägers "in der Medizin" oder "außerhalb der Medizin" im Sinne der Hochschulnebentätigkeitsverordnung (HSNTVO) - Berechnung des Nutzungsentgelts anhand der Bruttovergütung exlusive oder inklusive Mehrwertsteuer - Abzugsfähigkeit ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1991 - 2 B 40.91
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß ein künftiges Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 20.01.1978 - 6 B 2.78

    Zulassung der Revision wegen urteilsförmiger Kostenentscheidung nach Erledigung

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1991 - 2 B 40.91
    Das gilt selbst dann, wenn ein Gericht - wofür hier allerdings keine Anhaltspunkte bestehen - eine Rechtsfrage fehlerhaft entschieden oder eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage überhaupt nicht erkannt haben sollte (vgl. u.a. Beschluß vom 20. Januar 1978 - BVerwG 6 B 2.78 - ).
  • BVerwG, 11.10.1990 - 2 C 46.88

    Nebentätigkeit beamteter Hochschullehrer - Arzt - Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1991 - 2 B 40.91
    Hinsichtlich der Fragen 2 und 3 hat der beschließende Senat imUrteil vom 11. Oktober 1990 - BVerwG 2 C 46.88 - (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen) zu den insoweit entsprechenden Vorschriften der Hochschulnebentätigkeitsverordnung des Landes N. entschieden, daß die vom Beamten vereinnahmte Mehrwertsteuer als Teil der Vergütung angesehen und damit der Berechnung des von ihm zu entrichtenden Nutzungsentgelts zugrunde gelegt werden kann.
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 15.04.1991 - 2 B 40.91
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß ein künftiges Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
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